Wer darf homöopathisch behandeln?

Von gesetzlicher Seite sind in Deutschland nur Heilpraktiker und Ärzte, die ihre Qualifikation durch eine weiterführende Ausbildung erworben haben, zur Ausübung der Homöopathie zugelassen.

Ihre Checkliste für eine homöopathische Behandlung:
  • Fundierte homöopathische Ausbildung des Therapeuten (gleichgültig, ob Heilpraktiker oder Arzt)
  • Es wird nur ein Arzneimittel verschrieben und eingenommen. Das Arzneimittel besteht nicht aus verschiedenen zusammengemischten homöopathischen Einzelmitteln (Komplexmittel)
  • Die Erstanamnese ist gründlich und umfasst die Gesamtheit der körperlichen und psychischen Symptome (z.B. Ängste) ebenso wie eine Familienanamnese. Sie dauert bei einer chronischen Erkrankung mindestens eine Stunde unter Umständen auch mehrere Stunden.
  • Ihr Arzneimittel besteht aus Zuckerkügelchen (Globuli) oder Tropfen (Alkohol oder Wasser)
  • Während einer homöopathischen Behandlung sollten andere therapeutische Verfahren wenn möglich nicht angewandt werden, damit der Behandlungsverlauf optimal beurteilt werden kann